Hinter Gittern

Im Rahmen des Rechtskundeunterrichts in der Q11 erhalten die Schülerinnen und Schüler grundlegende Einblicke in das deutsche Strafrecht. Dabei werden auch die Besonderheiten des Jugendstrafrechts behandelt. Jugendarrest stellt hierbei eine Maßnahme dar, die Jugendrichter gerne als sogenannten “Schuss vor den Bug” einsetzen. Denn Jugendarrest bedeutet Freiheitsentzug von maximal vier Wochen in speziellen Jugendarrestanstalten (quasi als Vorstufe der Jugendstrafe in Jugendgefängnissen).

Wir konnten die Zellen sowie verschiedene soziale Einrichtungen besichtigen, erfuhren einiges über den Tagesablauf der jugendlichen Straftäter sowie über sozialpädagogische Maßnahmen. Drogendelikte, Körperverletzung oder Diebstahl sind die häufigsten Straftaten, weshalb Jugendliche im Jugendarrest landen. Die Mehrzahl der Insassen ist 18 Jahre oder älter (max. 21).

Die Jugendarrestanstalt in Würzburg ist zwar schon in die Jahre gekommen, erinnert in vielen Bereichen jedoch eher an eine Jugendherberge als an ein Gefängnis. Damit wird dem Wesen des Jugendstrafrechts Rechnung getragen, das durch erzieherische Maßnahmen die straffällig gewordenen Jugendlichen wieder auf den “rechten Weg” führen will. Leider ist die Rückfallquote hoch (mehr als 60%), denn die Gründe, warum Jugendliche straffällig werden, sind vielschichtig, angefangen bei Jugendarbeitslosigkeit über erlebte Gewalt bis hin zu Suchtproblemen. Jugendarrest kann in der Kürze der Zeit diese Probleme natürlich nicht lösen. Somit brachte die Exkursion einige neue Erkenntnisse und Anregungen zum Nachdenken.

Gerlinde Eidel