Gewährung eines Zuschusses zu Klassenfahrten

Zuschuss des Elternbeirats

Familien, die ALG II/Hartz IV beziehen, erhalten keinen Zuschuss vom Elternbeirat, da die gesamten Fahrtkosten auf Antrag vom zuständigen Leistungsträger übernommen werden.

Familien, die kein ALG II/Hartz IV beziehen, aber Probleme mit der Finanzierung der Klassenfahrten oder der Abschlussfahrt in der Q11 haben, können beim Elternbeirat einen Zuschussantrag stellen. Zu den verpflichtenden Klassenfahrten gibt der Elternbeirat einen Zuschuss von 50% der Kosten, maximal jedoch in Höhe von 150,00 € pro Kind und Fahrt. Für nicht verpflichtende Fahrten (z.B. Cambridge-Fahrt) wird maximal ein Zuschuss von 25% der Kosten gewährt.

Dem Elternbeirat ist es sehr wichtig, dass alle Schüler insbesondere an den mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen können, da diese Klassenfahrten für die Klassengemeinschaft von großer Bedeutung sind. Der Zuschussantrag kann im Sekretariat der Schule abgeholt und dort auch wieder abgegeben werden. Die Schule leitet den Antrag an den Elternbeirat weiter.

Der Antrag muss alle wesentlichen Angaben zur wirtschaftlichen Situation der Familie enthalten. Nur so ist es dem Elternbeirat möglich, die Bedürftigkeit der Familie zu beurteilen. Dazu gehören auch die Anzahl der Personen im Haushalt. Evtl. vorhandene Bescheide über Wohngeldbezug und/oder BAföG-Bezug und der Lohn- oder Einkommensteuerbescheid sind dem Antrag beizulegen.

Über den Antrag wird in einer nicht öffentlichen Sitzung des Elternbeirats entschieden. Da Sitzungen regelmäßig alle 6 bis 8 Wochen stattfinden (siehe Termine), bitten wir den Antrag frühzeitig zu stellen, damit der Elternbeirat die Möglichkeit hat, rechtzeitig über den Zuschuss zu entscheiden.

Gewährte Zuwendungen des Elternbeirates werden grundsätzlich mit der Schule abgerechnet. Im Zweifelsfall, oder bei zu später Antragstellung, sind bei Fälligkeit die gesamten Kosten für eine Fahrt als Vorleistung an die Schule zu überweisen. Zu viel bezahlte Beiträge, auch bei nachträglicher Bewilligung durch den Elternbeirat, werden durch die Schule zurückerstattet.

Zuschuss aus der Oskar-Karl-Forster-Stiftung

Eltern von bedürftigen Kindern können zudem über die Schule einen Förderantrag bei der Oskar-Karl-Forster-Stiftung stellen. Anträge sind ebenfalls im Sekretariat erhältlich.

Falls die Oskar-Karl-Forster-Stiftung für eine Klassenfahrt ebenfalls einen Zuschuss gewährt, wird dieser an den Elternbeirat überwiesen, da der Zuschuss 50% bzw. 25% der Fahrtkosten für eine Fahrt nicht übersteigen soll. Der Elternbeirat tritt hier mit seiner Zusage für einen Zuschuss sozusagen in Vorleistung und bezahlt, falls die Oskar-Karl-Forster-Stiftung keinen Zuschuss gewährt, den gesamten bewilligten Zuschuss.

Bedürftig im Sinne der Stiftung ist ein Kind, wenn die Eltern BAföG-berechtigt sind. Die Schule unterstützt Anträge von Kindern mit guten Noten und/oder besonderem sozialem Engagement.

Der Elternbeiratsvorsitzende ist unter elternbeirat@gymnasium-marktbreit.de zu erreichen und behandelt alle Anfragen vertraulich.