Zuschuss zum Mittagessen

Für Kinder, deren Eltern

–         SGB XII-Leistungen oder

–         SGB II-Leistungen oder

–         Wohngeld oder

–         Kinderzuschlag

beziehen, werden die Kosten für das Mittagessen in der OGS – abzüglich eines Eigenanteils von 1€/Tag – übernommen.

Diese Kostenübernahme müssen die Eltern beim jeweiligen Landratsamt beantragen.

 

Im Landkreis Kitzingen sind die zuständigen Stellen:

Für Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag:
Landratsamt Kitzingen
-Sozialhilfeverwaltung-
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel.:   09321 / 928-0

Für Bezieher von SGB II:
Jobcenter Kitzingen
Alte Poststraße 6a
97318 Kitzingen

Tel.:   09321/ 9263-0   oder  0180 / 100252150000

 

Bewohner des Landkreises Würzburg richten ihren Antrag an:

Landkreis Würzburg

Fachbereich 32
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg

Tel. 0931 / 800 38 42